(Was) Informatikerinnen und Informatiker analysieren und konstruieren sozio-technische Systeme und entwickeln dabei semiotische Artefakte wie z.B. Spezifikationen, Programme und Handbücher. Die entwickelten Systeme bilden einerseits soziale Wirklichkeit in vielfältiger Form ab und ändern andererseits diese Wirklichkeit durch ihren Einsatz.
(Womit) Die Studierenden sollen befähigt werden,
- die unterschiedlichen Wechselwirkungen zwischen Informatik-Systemen und ihrem Einsatzumfeld zu erkennen und zu bewerten,
- ethische und datenschutz-rechtliche Aspekte des Einsatzes von Informatik-Systemen zu charakterisieren,
- die Grundbegriffe des deutschen Privatrechts zu verstehen, und
- sich im dazugehörigen Gesetzeswerk zu orientieren,
(Wozu) um ein kritisches Bewusstsein für die aktuellen Fragen des wechselseitigen Einflus- ses von Informatik und Gesellschaft zu entwickeln und insbesondere im Bereich des Vertrags- rechts selbständige Lösungsvorschläge erarbeiten zu können.
Lehrveranstaltung Informatik und Gesellschaft (IUG, Ringveranstaltung geleitet von Prof. Dr. Mario Winter):
Modulinhalte:
Lehrveranstaltung Informatik und Gesellschaft (IUG, Ringveranstaltung geleitet von Prof. Dr. Birgit Bertelsmeier)
Die Wechselwirkungen zwischen den von Informatikern entwickelten Systemen und ihrem Einsatzumfeld werden in drei großen Themenblöcken behandelt:
- Informatik und soziale Kontexte
- Komplexität und Sicherheit in sozio-technischenen Systemen Systemgestaltung und Verantwortung der Informatik.
Beispielhafte Inhalte:
- Geschichte der Informatik
- Bildung und Wissenschaft
- Wissenschaften und Gesellschaf
- Digitale Medien und Internet
- Datenschutz und Überwachungstechniken
- Informatik und Gestaltung
- partizipative Systemgestaltung
- Open Source
- Ethische Leitlinien für Informatiker
- Normen und Standards
- Philosophische Aspekte der Informatik
Lehrveranstaltung Recht (RE, Dozent: Julia-Isabell Henke)
- Einführung in das deutsche Privatrecht, insbesondere in das BGB.
- Schwerpunkt im Schuldrecht, hier insbesondere im Vertragsrecht.
- Besondere Aspekte des Verbraucherschutzes und der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen.
Im Allgemeinen Teil des BGB wird auf den Vertragsschluss, die Willenerklärung als rechtsgeschäftliches Gestaltungsmittel und die allgemeinen Anforderungen an die Vertragspartner eingegangen.